30.10.2012

Neues zur Riester-Rente ab 2013

Das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge sieht im Wesentlichen die folgenden Änderungen bei den sogenannten Riester-Verträgen vor:

Es soll ein Produktinformationsblatt eingeführt werden, das die wichtigsten Kriterien des Vertrags, insbesondere Leistungen, Garantien und Kosten, übersichtlich darstellt. Der prognostizierte Vertragsverlauf wird abgebildet.

Auch bei der Eigenheimrente, dem so genannten „Wohn-Riester“, sind mehrere Änderungen vorgesehen.

Der derzeitige Gesetzentwurf der Koalition stößt auf Kritik in der Opposition. Daher bleibt derzeit das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Beiträge zur Basisversorgung im Alter sollen zukünftig bis zu einem Höchstbetrag von 24.000 € (bisher: 20.000 €) steuerlich abziehbar sein. Dabei handelt es sich um Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, sowie zu berufsständischen Versorgungswerken und Basisrentenverträge. Zukünftig sollen auch Beiträge zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten im Rahmen dieser Höchstbeträge abziehbar sein. Voraussetzung für die Förderung des neuen Berufsunfähigkeitsprodukts ist die Zahlung einer lebenslangen Rente im Versicherungsfall.



Riester
Altersvorsorge
Basisabsicherung
Wohn-Riester
Rürup
BT-Drucksache 17/10818
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