02.11.2012

Klage gegen ausländischen Reiseveranstalter vor deutschem Gericht

Weist ein im Ausland belegenes Ferienhaus, das ein Kunde mit Wohnsitz in Deutschland bei einem ausländischen Reiseveranstalter bucht, Mängel auf, kann er diese vor deutschen Gerichten geltend machen. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof in einem Fall, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:

Der Kunde mit Wohnsitz in Schwerin hatte ein Ferienhaus in Belgien über einen dänischen Reiseveranstalter gebucht. Das Haus wies erhebliche Mängel auf, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht beseitigt wurden. Der Kunde reiste frühzeitig ab und machte vor dem Amtsgericht Schwerin seinen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises geltend. Er bekam dort entgegen der Auffassung des Reiseveranstalters, der die deutschen Gerichte für nicht zuständig hielt, auch Recht. Das anschließende Berufungsverfahren wurde in der letzten Instanz zu Gunsten der Verbraucher entschieden unter Hinweis auf den europaweit vorherrschenden Verbraucherschutzgedanken.



Reiseveranstalter
Reisekostenerstattung
entgangener Urlaub
Schadensersatz
rückzahlung Reisepreis
BGH v. 23.10.2012 – X ZR 157/11
Haftungshinweis:
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