02.11.2012

Entschädigung wegen entgangener Urlaubszeit

Ein Gast, der seinen Urlaub frühzeitig wegen Mängeln eines Ferienhauses beendet, kann nicht nur seinen Reisepreis ganz oder teilweise zurück verlangen, sondern darüber hinaus auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit fordern. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Reiseveranstalter sich nur zur Vermietung eines Ferienhauses vertraglich verpflichtet hatte. Durch dieses Urteil bestätigen die Richter die bisherige Rechtsprechung.



Entschädigung
Urlaub
Reisepreis
Schadensersatz
BGH v. 23.10.2012 – X ZR 157/11
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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