31.10.2012

Jahressteuergesetz 2013

Das Jahressteuergesetz 2013 regelt überwiegend Detailfragen, Sonderregelungen für einzelne Branchen, Formalien und Verfahrensrechtliches, es enthält aber auch Regelungen, die für eine Vielzahl von Mandanten wichtig sind. Bislang hat nur der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat nicht zustimmen wird und es im anschließenden Vermittlungsverfahren noch zu Änderungen kommt.

Die vom Bundesrat bislang geforderten Verschärfungen wurden zum größten Teil nicht in das Gesetz aufgenommen. Dies betrifft insbesondere die Einschränkung der steuerlichen Vergünstigung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer, den Wegfall der Steuerbefreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz in der Hand von Kapitalgesellschaften und den Abzug von privat veranlassten Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung.

Hingegen wird das Umsatzsteuergesetz in einigen wichtigen Punkten geändert werden. Mit Änderungen in einem eventuellen Vermittlungsverfahren ist insoweit nicht zu rechnen.

Unternehmer haben danach ab 2013 in ihren Rechnungen zusätzliche Angaben in vorgeschriebener Formulierung zu machen:

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen, bei denen der Kunde die Steuer schuldet, muss bis zum 15. des auf den Leistungsmonat folgenden Monats eine Rechnung erstellt werden.



JStG 2013
Jahressteuergesetz 2013
Änderungen 2013
Rechnungsangaben
BT-Drucksachen 17/11190 und 17/11220
Haftungshinweis:
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