Nach Jahressteuergesetz 2013 sollen die Umsatzsteuerbefreiungen zum Teil ausgeweitet oder ihre Voraussetzungen geändert werden. Dies betrifft u.a. Hygieneleistungen durch Ärzte, hausarztzentrierte integrierte oder ambulante Versorgung, rechtliche Betreuung, Sozialfürsorge, Bühnenregisseure und -choreographen, Vormundschaften. Die geplante Neuregelung der Befreiung für Unterricht, Kurse u.Ä. wurde jedoch zurückgestellt.
Für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (u.a. Briefmarken) wird der ermäßigte Steuersatz nur noch unter engeren Voraussetzungen gewährt. Dies soll durch eine neue Pauschalierung der Marge gemildert werden. Die steuerpflichtige Marge kann mit 30 % des Verkaufserlöses angesetzt werden, wenn sich der Einkaufspreis nicht ermitteln lässt oder wenn er unbedeutend ist.