15.05.2008

Bewertung von Pensionsrückstellungen

Die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind abhängig vom Geburtenjahrgang der Versicherten heraufgesetzt worden. Dies wirkt sich auf die Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsanwartschaft aus, wenn in der Pensionszusage auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen wird. Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Schreiben, welches Pensionsalter für verschiedene Geburtsjahrgänge zugrunde zu legen ist. Die Regelungen können erstmals für Gewinnermittlungen der Wirtschaftsjahre angewandt werden, die nach dem 30.4.1997 (Veröffentlichung des RV-Anpassungsgesetzes im Bundesgesetzblatt) enden. Sie sind spätestens in der Bilanz des ersten Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen, das nach dem 30.12.2008 endet.



Pensionsrückstellung
Pensionszusage
Regelaltersgrenze
Teilwert
BMF v. 5.5.2008, IV B 2 - S 2176/07/0009, DStR 2008 S. 970
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