14.11.2012

Checkliste zum Jahresende: Maßnahmen für Kapitalanleger

Antrag auf Erstattung vonKapitalertragsteuer für Erträge des Jahres 2011 gestellt (nur in Sonderfällen, z.B. bei Nichtveranlagung)?

Bei im Ausland abgezogener Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) ggf. Erstattungsanträge stellen (wenn nach Doppelbesteuerungsabkommen nur ein niedrigerer Einbehalt zulässig ist, als abgezogen wurde).

Ehegatten können noch bis Jahresende gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, ggf. auch auf 0 €, um eine Verlustverrechnung zwischen ihren Kapitalanlagen beim selben Institut zu ermöglichen.

Bis 15.12. des Jahres ist bei der depotführenden Bank eine Bescheinigung über innerhalb der Depots bei dieser Bank dieses Jahr nicht verrechenbare Verluste zu beantragen, wenn sie evtl. mit Gewinnen aus Depots bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen!



Checkliste
Jahresende
Maßnahmen
Kapitalanleger
Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer: § 44b Abs. 3 EStG; Im Ausland abgezogene Kapitalertragsteuer: Vgl. BFH v. 15.3.1995, I R 98/94, BStBl II 1995 S. 580, Fristen länderabhängig; siehe auch BMF v. 9.10.2012, IV C 1 – S 2252/10/10013, DOK 2011/0948384, Rz. 207a ff; Anrechnung Schweizer Quellensteuer BFH I R 75/08, BFHNV 2010,1820; gemeinsame Freistellungsaufträge: BMF v. 9.10.2012, IV C 1 – S 2252/10/10013, DOK 2011/0948384, Rz. 267, 269 ; Frist zur Verlustverrechnung: Antrag bei Bank bis 15.12.2012; § 43a Abs. 3 Satz 5 EStG; BMF v. 9.10.2012, IV C 1 – S 2252/10/10013, DOK 2011/0948384, Rz. 233, 234;
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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