15.11.2012

Mini- und Midijobs ab 1.1.2013

Ein Gesetz sieht die Änderung der Arbeitsentgeltgrenzen für Minijobs von 400 € auf 450 € vor. Für Entgelte in der Gleitzone bei so genannten Midijobs soll die Grenze von 800 € auf 850 € angehoben werden. Die Beschäftigten sollen zukünftig in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig werden, auf Antrag soll eine Befreiung möglich sein. Bereits vor dem 1.1.2013 geringfügig Beschäftigte können wie bisher versicherungsfrei bleiben. Sie können aber auch die Versicherungspflicht ab 1.1.2013 wählen.

Für Personen, die vor dem 1.1.2013 in der Gleitzone über 400 € bis 450 € beschäftigt waren, gilt die bisherige Gleitzonenregelung bis zum 31.12.2014 weiter. Wer vor dem 1.1.2013 einen Verdienst von 800 € bis 850 € hatte, muss diesen wie bisher versteuern. Er kann aber auch bis zum 31.12.2014 die Anwendung der neuen Gleitzonenregelung wählen.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat sollen die Änderungen ab 1.1.2013 in Kraft treten.



Minijob
Midijob
geringfügig
Arbeitsverhältnis
Gleitzone
BT-Drucksache 17/10773
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