Auch wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zweimal täglich zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln muss, kann er die Entfernungspauschale von 30 € pro Entfernungskilometer nur für eine Fahrt täglich geltend machen. An dieser Rechtsprechung hält der Bundesfinanzhof fest. Diese pauschalierende Regelung sei auch verfassungsgemäß. Sie kann z.B. Orchestermusiker treffen, die morgens Probe haben, abends zur Vorstellung spielen, und wegen der mehreren Stunden freier Zeit zwischendurch nach Hause fahren.