27.11.2012

1 %-Regelung bei mehreren Fahrzeugen geändert

Den Vorteil aus privater Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs hat der Unternehmer nach der 1 %-Regelung zu versteuern, wenn er kein Fahrtenbuch führt. Die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs muss über 50 % betragen. Gehören zum Betriebsvermögen mehrere Fahrzeuge, so ist seit 2010 die 1 %-Regelung für jedes Fahrzeug anzuwenden, das vom Unternehmer oder seinen Angehörigen für Privatfahrten genutzt werden kann. Zuvor verlangte die Finanzverwaltung die Anwendung der 1 %-Regelung nur für höchstens so viele Fahrzeuge, wie privat nutzende Personen vorhanden sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unternehmer jetzt wieder die günstigere frühere Regelung anwenden, wie sich aus einem neuen Erlass ergibt. Der Unternehmer muss in einer betrieblichen Nutzungsanweisung bestimmen, dass bestimmte Fahrzeuge nicht für private Fahrten zu Verfügung stehen oder ausschließlich eigenen Arbeitnehmern zur Nutzung überlassen werden. Ferner muss er in seiner Gewinnermittlung durch Ansatz einer Nutzungsentnahme erklären, dass nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis privat genutzt wird. Stehen die betrieblichen Fahrzeuge auch Angehörigen (z.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder) für private Fahrten zur Verfügung, ist pro Person eine weitere Nutzungsentnahme zu erklären. Für die 1 %-Regelung ist dann jeweils das Fahrzeug mit dem nächsthöchsten Listenpreis heranzuziehen.

Beispiel: Zu dem Betriebsvermögen eines Architekturbüros gehören sechs Fahrzeuge, die vom Unternehmer, seiner Ehefrau, Angestellten und freien Mitarbeitern genutzt werden. Der Unternehmer erklärt glaubhaft eine Nutzungsentnahme für die zwei von ihm und seiner Ehefrau genutzten Fahrzeuge mit den beiden höchsten Listenpreisen. Die übrigen Fahrzeuge werden den Angestellten und freien Mitarbeitern nicht zur privaten Nutzung überlassen, sondern nur zur Betreuung und Überwachung der Bauprojekte.

Lösung: Der 1 %-Regelung sind nur die beiden Fahrzeugen mit den höchsten Listenpreisen zu unterwerfen (Nutzung durch den Unternehmer und seine Ehefrau). Hinsichtlich der übrigen Fahrzeuge kann aus Vereinfachungsgründen der Erklärung des Unternehmers gefolgt werden, sie nicht privat zu nutzen.



1%-Regelung
Nutzungsbesteuerung
PKW-Nutzung
mehrere Fahrzeuge
Fahrtenbuch
BMF v. 15.11.2012, IV C 6 – S 2177/10/10002 DOK: 2012/1038276
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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