28.11.2012

Unfall mit eigenem Pkw auf beruflicher Fahrt – Höhe des Schadens

Ein Arbeitnehmer, dessen privater Pkw auf einer Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung durch einen Unfall beschädigt wird, kann den Schaden als Werbungskosten geltend machen. Derartige Schäden sind nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Zweifelhaft ist die Höhe des absetzbaren Schadens, wenn der Arbeitnehmer den Pkw nicht reparieren lässt, sondern in beschädigtem Zustand verkauft. Ein Richter, dessen Pkw auf der Fahrt vom Gericht zur Wohnung beschädigt worden war, wollte den Zeitwert des Pkws vor dem Unfall abzüglich des Verkaufserlöses absetzen. Der Bundesfinanzhof folgte dem nicht. Absetzbar ist nur der fiktive Buchwert des Wagens abzüglich eines Veräußerungserlöses. Der fiktive Buchwert bemisst sich aus den Anschaffungskosten abzüglich der regulären Abschreibung (AfA), die bei dem betrieblichen Wagen eines Unternehmers hätte abgesetzt werden müssen. Im Streitfall war das über sieben Jahre alte Fahrzeug danach bereits voll abgeschrieben. Der Richter konnte nichts absetzen.



Unfall
PKW-Kosten
Reparatur
beruflich
Unfallkosten
BFH v. 21.8.2012, VIII R 33/09; keine Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach BMF v. 31.8.2009, BStBl I 2009 S. 891 unter 4.
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück