30.11.2012

Umsatzsteuer auf Sponsoring

Umsatzsteuerpflichtige Leistungen bei Sponsoring nimmt die Finanzverwaltung nicht mehr an, wenn der Empfänger der Leistungen (z.B. ein Sportverein) lediglich auf die Unterstützung durch den Sponsor hinweist, z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, Ausstellungskatalogen oder der Internetseite. Der Hinweis ist unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors zulässig, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten.



Sponsoring
Sponsor
Verein
Sportverein
Unterstützung
Umsatzsteuer
BMF v. 13.11.2012, IV D 2 – S 7100/08/10007 :003 DOK: 2012/1019723, DB 2012 S. 2660
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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