15.05.2008
Außergewöhnliche Belastungen: Implantate
Die Kosten für Zahnimplantate, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) abgezogen werden. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg)
außergewöhnliche Belastungen
Zahnimplantat
FG Berlin-Brandenburg v. 28.11.2007, 2 K 5507/04, rkr., EFG 2008 S. 544
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.
Zurück