15.05.2008

Außergewöhnliche Belastungen: Implantate

Die Kosten für Zahnimplantate, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) abgezogen werden. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg)



außergewöhnliche Belastungen
Zahnimplantat
FG Berlin-Brandenburg v. 28.11.2007, 2 K 5507/04, rkr., EFG 2008 S. 544
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