Die Gewinnausschüttungen einer GmbH unterliegen seit 2009 bei Gesellschaftern der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile steuerlich im Privatvermögen gehalten werden, nicht in einem Betriebsvermögen. Werbungskosten sind daher nicht absetzbar z.B. Kosten für die Finanzierung.
GmbH-Gesellschafter können die Abgeltungsteuer abwählen. Die Gewinnausschüttungen unterliegen dann dem Teileinkünfteverfahren. Sie werden in Höhe von 60 % angesetzt, Werbungskosten sind in Höhe des gleichen Prozentsatzes absetzbar. Der Überschuss wird nach Tarif versteuert. Die Option kann vor allem bei hohen Werbungskosten (z.B. wegen Finanzierung der Anteile) vorteilhaft sein.
Voraussetzungen der Option sind:
Eine Beteiligung an der GmbH von mindestens 25 % oder
eine Beteiligung von mindestens 1 % und eine berufliche Tätigkeit für die GmbH. Die berufliche Tätigkeit kann eine solche als Arbeitnehmer sein, aber auch z.B. eine Tätigkeit als Freiberufler oder als freier Mitarbeiter.
Die Option ist für die Beteiligung an derselben Gesellschaft für den einzelnen Gesellschafter nur einheitlich für alle Anteile möglich. Ehegatten können unterschiedlich optieren. Die Option ist spätestens zusammen mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr zu erklären. Sie gilt dann auch für die folgenden vier Jahre, wenn sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf der Option schließt für dieselbe Beteiligung eine spätere erneute Option aus.