19.12.2012

Auslandsreisekosten: Änderungen ab 1.1.2013

Die Höhe der Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland und doppelte Haushaltsführung im Ausland wurde ab 1.1.2013 für eine Reihe von Ländern neu festgelegt. Änderungen gibt es u.a. für Australien, Belgien, Chile, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Paraguay, Schweiz, Singapur, Großbritannien, Vietnam und Weißrussland. Die Übernachtungspauschalen sind nur für Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer anwendbar. Für den Werbungskostenabzug und den Abzug als Betriebsausgaben von Unternehmern sind die nachgewiesenen oder ggf. glaubhaft gemachten Übernachtungskosten maßgebend.

Bei Reisen vom Inland in das Ausland richtet sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Tage bei Rückreise aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.



Reisekosten
Pauschalen
Übernachtung
Auslandsreisen
Verpflegung
BMF v. 14.12.2012, IV C 2 – S 2742/10/10001 DOK 2012/0807278
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück