Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in verschiedenen Betrieben die für das Jahr 2013 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):
Bäckerei/Konditorei: 1.133 € (ermäßigter Steuersatz), 382 € (voller Steuersatz)
Fleischerei: 878 € (ermäßigter Steuersatz), 789 € (voller Steuersatz)
Getränkeeinzelhandel: 90 € (ermäßigter Steuersatz), 280 € (voller Steuersatz)
Cafe und Konditorei: 1.095 € (ermäßigter Steuersatz), 611 € (voller Steuersatz)
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren, Eier: 611 € (ermäßigter Steuersatz), 64 € (voller Steuersatz)
Nahrungs- und Genussmittel: 1.247 € (ermäßigter Steuersatz), 713 € (voller Steuersatz)
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln: 280 € (ermäßigter Steuersatz), 204 € (voller Steuersatz
Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2012 insgesamt erhöht. Zum Teil hat sich das Verhältnis zwischen ermäßigtem und vollem Steuersatz deutlich verschoben.