20.12.2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (unterschiedliche Betriebe)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in verschiedenen Betrieben die für das Jahr 2013 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2012 insgesamt erhöht. Zum Teil hat sich das Verhältnis zwischen ermäßigtem und vollem Steuersatz deutlich verschoben.



Entnahmen
Warenentnahmen
Sachentnahmen
Lebensmittelentnahmen
Pauschbeträge 2013
BMF v. 14.12.2012, IV A 4 – S 1547/0 :001 DOK 2012/1116775
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