Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in Gast- und Speisewirtschaften die für das Jahr 2013 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer pro Person (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):
mit Abgabe von kalten Speisen: 1.107 € (ermäßigter Steuersatz), 929 € (voller Steuersatz)
mit Abgabe von kalten und warmen Speisen: 1.527 € (ermäßigter Steuersatz), 1.667 € (voller Steuersatz)
Gegenüber 2012 hat sich der Anteil der Entnahmen mit ermäßigtem Steuersatz zu Lasten des vollen Steuersatzes erhöht.