28.12.2012

Muss Hauseigentümer Dritte vor Dachlawinen schützen?

Die Eigentümerin eines in Bielefeld gelegenen Gebäudes braucht grundsätzlich Dritte nicht vor Dachlawinen zu schützen. Eine Warnung durch die Eigentümerin sei nicht erforderlich und Vor-sichtsmaßnahmen seien nicht geboten, so die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.

Sie hatten über eine Schadensersatzforderung eines Fahrzeugbesitzers zu entscheiden, dessen PKW durch vom Dach des Gebäudes herabstürzende Schneemassen beschädigt worden war.

Da die Ortssatzung der Stadt Bielefeld keine Sicherungsmaßnahmen gegen Dachlawinen vorschreibe und die Gefahrenlage für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer rechtszeitig erkennbar gewesen sei, habe die Hauseigentümerin ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.

Hinweis: Der Fall könnte anders zu beurteilen sein, wenn besondere Umstände wie die allgemeine Schneelage des Ortes oder die Beschaffenheit und Lage des Gebäudes eine besondere Verkehrssicherung erfordert hätten. Diese Thema ist in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden, so dass Betroffene sich einen fachkundigen Rat über ihre Pflichten als Hauseigentümer einholen sollten.



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OLG Hamm v. 14.8.2012, I-9 U119/12
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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