31.12.2012

Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz

Eine Arbeitnehmerin litt unter psychischen Gesundheitsstörungen, die sie auf das Mobbing durch ihre Kollegen am Arbeitsplatz zurückführte. Ihrer Meinung nach wurden negative Gerüchte über sie verbreitet. Sie beantragte gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung die Zahlung einer Entschädigung, die dies ablehnte. Nach Beurteilung der Unfallkasse handele es sich bei den gesundheitlichen Störungen nicht um eine Berufserkrankung, für die eine Entschädigung gezahlt werden könne.

In dem folgenden Rechtsstreit teilten die Richter des Hessischen Landessozialgerichts diese Auffassung der Unfallkasse. Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen seien keine anerkannte Berufskrankheit. Vielmehr komme Mobbing in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Eine Entschädigung ist daher durch die gesetzliche Unfallkasse nicht zu zahlen.



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gesetzliche Unfallversicherung
Mobbing
Berufskrankheit
Berufsunfall
LSG Hessen v. 23.10.2012, L 3 U 199/11
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