Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Diese berechnet sich in Höhe eines Prozentsatzes von allen in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelten.
Für das Jahr 2013 beträgt der Abgabensatz 4,1 % (Vorjahr: 3,9 %).