Die Praxisgebühr war eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher Notdienst oder Notaufnahme eines Krankenhauses) einmal im Quartal (Vierteljahr) entrichten mussten. Sie kam nach Verrechnung mit den Behandlungshonoraren den Krankenkassen zugute. Sie wurde deshalb auch Kassengebühr genannt.
Zum 1.1.2013 ist die Praxisgebühr ersatzlos entfallen.