08.01.2013

Bewertung von Betriebsvermögen für Erbschaftsteuerzwecke - Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens erfolgt für Zwecke der Erbschaftsteuer nach einem sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren. Dabei wird ein zukünftig nachhaltig erzielbarer Ertrag mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert.

Dieser Kapitalisierungsfaktor setzt sich zusammen aus einem Basiszins, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist, und einem Zuschlag von 4,5 %.

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz am ersten Börsentag des Jahres, den 2. Januar 2013, anhand der Zinsstrukturdaten in Höhe von 2,04 % errechnet.

Dieser Basiszinssatz ist für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage des Jahres 2013 anzuwenden.

Der für das Jahr 2013 geltende Kapitalisierungsfaktor beträgt 15,2905.

In der Fachliteratur geht man davon aus, dass das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren zu überhöhten Werten führt, da einige betriebswirtschaftlich bedeutsame wertmindernde Besonderheiten des Unternehmens und der Branche unberücksichtigt bleiben.



Bewertung
Betriebsvermögen
Erbschaftsteuer
Basiszins
vereinfachtes Ertragswertverfahren
BMF v. 2.1.2013, IV D 4 - S 3102/07/10001, DOK 2013/0002641; zu hohe Werte: vgl. Eisele a.a.O. Rz. 10; ebenso Kreutziger in Kreutziger/Schaffner/Stephany, BewG, 2. Auflage, § 203 BewG Rz. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen.
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