14.01.2013

Erleichterungen für Kleinstunternehmen

Zum Ende des letzten Jahres wurde ein Gesetz verabschiedet, das sog. Kleinstkapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG) Erleichterungen beim Jahresabschluss und der Rechnungslegung ermöglicht. Davon Gebrauch machen können Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten:

Umsatzerlöse: 700.000 €Bilanzsumme: 350.000 €Zahl der Arbeitnehmer: 10

Es gibt unter anderem die folgenden Erleichterungen:

Kritiker bezweifeln, ob sich tatsächlich wesentliche Entlastungen für die Unternehmen ergeben werden. So seien aufgrund der elektronischen Bilanz für steuerliche Zwecke detailliertere Angaben als bisher erforderlich. Die handelsrechtlichen Erleichterungen nützten daher wenig.

Die Erleichterungen sind erstmals für den Abschluss zum 31.12.2012 zulässig.



Kleinstunternehmen
Kapitalgesellschaft
GmbH
GmbH & Co KG
Erleichterungen
Gesetz v. 20.12.2012, BGBl I 2012 S. 2751; zur Kritik s. z.B. Küting7Eichenlalub, DStR 2012 S. 2615 ff; Zwirner, BB 2012 S. 2231
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