Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression am 17.1.2013 angenommen.
Das Gesetz sieht eine steuerliche Entlastung von mittleren Einkommen in der Steuerprogression vor. Die jetzt beschlossene Einigung führt zu einer Anhebung des Grundfreibetrags um 126 € auf 8.130 € rückwirkend zum 1.1.2013. Zum 1.1.2014 wird der Grundfreibetrag auf 8.354 € angehoben werden.
Die zunächst geplante prozentuale Anpassung des gesamten Steuertarifs, die eine überproportionale Besteuerung von Einkommenszuwächsen verhindern sollte, fand keine Einigung.