21.01.2013

Abbau der kalten Progression

Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression am 17.1.2013 angenommen.

Das Gesetz sieht eine steuerliche Entlastung von mittleren Einkommen in der Steuerprogression vor. Die jetzt beschlossene Einigung führt zu einer Anhebung des Grundfreibetrags um 126 € auf 8.130 € rückwirkend zum 1.1.2013. Zum 1.1.2014 wird der Grundfreibetrag auf 8.354 € angehoben werden.

Die zunächst geplante prozentuale Anpassung des gesamten Steuertarifs, die eine überproportionale Besteuerung von Einkommenszuwächsen verhindern sollte, fand keine Einigung.



kalte Progression
Progression
Steuersatz
Grundfreibetrag
Änderungen 2013
Bundestag online, Beschlüsse vom 16. und 17.1.2013
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück