24.01.2013

Haftungsbeschränkung des Erben für Mietschulden des Erblassers

Nach dem Tod des Mieters fällig werdende Mietzahlungen sind reine Nachlassverbindlichkeiten, wenn der Erbe das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigt. Der Erbe kann die Haftung auf das geerbte Vermögen beschränken, er haftet daneben nicht mit seinem eigenen Vermögen, so der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil.

Hinweis: Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn nicht innerhalb der Monatsfrist außerordentlich gekündigt wird. Die Verbindlichkeiten sind dann eigene Schulden des Erben. Eine Haftungsbeschränkung ist dann nicht möglich.



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Haftungsbeschränkung
Erblasser
Erbe
Mietschulden
BGH v. 23.1.2013, VIII ZR 68/12
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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