30.01.2013

Vermögensverwaltung oder Gewerbe?

Die Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom Gewerbe ist insbesondere für gemeinnützige und andere steuerbefreite Einrichtungen wichtig. Die Einnahmen aus der Vermögensverwaltung sind bei ihnen steuerbefreit, während gewerbliche Gewinne als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerpflichtig sind. Auch in anderen Fällen ist die Unterscheidung wichtig. Bei Vermögensverwaltung sind Einnahmen und Gewinne u.U. steuerfrei, jedenfalls fällt keine Gewerbesteuer an. Außerdem sind Gewerbebetriebe zur Bilanzierung und entsprechender Buchführung verpflichtet. Vorteilhaft sein kann ein Gewerbe jedoch, wenn Verluste entstanden sind.

Einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Kriterien zu Abgrenzung zu entnehmen. Der Erwerb und die Einziehung sog. gebrauchter Lebensversicherungen wurde im Streitfall noch der Vermögensverwaltung zugerechnet, obwohl in großem Stil durch einen Fonds betrieben. Insbesondere die folgenden Umstände sprachen gegen ein Gewerbe:

Folgende Umstände sprachen nicht zwingend gegen Vermögensverwaltung:



Vermögensverwaltung
Gewerbebetrieb
Abgrenzung
Kapitalerträge
Risiken
BFH v. 11.10.2012, IV R 32/10
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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