01.02.2013
Zum 31.3.2013 ablaufende Fristen
Bis zum 31.3.2013 sollten Sie ggf. noch Folgendes erledigen:
Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2011 (zur Vermeidung von Nachzahlungszinsen; Antrag möglichst nicht erst am letzten Tag!)
Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2012 in bestimmten Fällen
Jahresmeldungen (Sozialversicherung), hier ist Termin der 15.4.2013
Beitragszahlung für 2012 bei freiwilliger Weiterversicherung in der Rentenversicherung
Nachholen von Instandsetzungsarbeiten, für die eine Rücklage gebildet worden ist
Meldungen an die Künstlersozialkasse.3.2013
Fristen
31.3.2013
Künstlersozialkasse
Vorauszahlungen
Anpassung von Steuervorauszahlungen: vgl. § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG; Grundsteuer: §§ 33, 34 Abs. 2 GrStG; siehe ferner BFH v. 24.10.2007, II R 5/05, DStR 2007 S. 2323; Jahresmeldungen: vgl. Figge, Sozialversicherungshandbuch, Ziffer 2.2.7.4.1; Rentenversicherung: § 197 Abs. 2 SGB VI; Instandhaltungsrückstellung: EStR R 5.7 (11), § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB; Künstlersozialkasse: § 27 Abs. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.
Zurück