05.02.2013

Steueranmeldungen noch ohne Authentifizierung möglich

Seit 1.1.2013 ist die Abgabe der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuer-Anmeldungen bundesweit grundsätzlich nur noch mit einer Authentifizierung möglich. Für die authentifizierte Übermittlung der Daten ist ein elektronisches Zertifikat erforderlich, das Unternehmer und Arbeitgeber durch die elektronische Registrierung im ELSTEROnline-Portal www.elsteronline.de/eportal erhalten. Viele Unternehmen haben dies zu spät beantragt, sodass sie ihre Steueranmeldungen nicht fristgerecht elektronisch übermitteln konnten.

Zur Vermeidung der Festsetzung von Verspätungszuschlägen und den daraus resultierenden Einsprüchen akzeptiert die Finanzverwaltung weiterhin bis zum 31. August 2013 die Übermittlung ohne Authentifizierung.



Steueranmeldungen
Authentifizierung
elektronische Übermittlung
Übergangsfrist 31.8.2013
www.elsteronline.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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