Dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts haben Bundestag und Bundesrat nun zugestimmt. Es enthält folgende Änderungen:
Das steuerliche Reisekostenrecht wird umgestaltet, zum Teil in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. So hat ein Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte. Das neue Reisekostenrecht ist erst ab 2014 anzuwenden.
Der Höchstbetrag beim steuerlichen Verlustrücktrag wird auf 1 Mio € erhöht, bisher 511.500. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt der doppelte Betrag.
Die Regelungen bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft wurden vereinfacht. Die Organschaft ermöglicht die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen den zum Organkreis gehörenden Unternehmen (Mutter-, Tochter, Schwester-, Enkelgesellschaften usw.). Nach bisherigem Recht setzte die Organschaft die Einhaltung einiger Formalien voraus, was in der Praxis meist schwer zu befolgen war. Die Voraussetzungen wurden vereinfacht. Bestimmte formelle Mängel können nun nachträglich geheilt werden.