18.02.2013

Gewerbeanzeige für Photovoltaikanlage?

Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage (PA) auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes ist keine Gewerbeanzeige bei der Gemeindeverwaltung abzugeben, so das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.

Nach dem Gewerberecht wird mit dem Betrieb einer PA lediglich eigenes Vermögen verwaltet. Dies wird nicht als Ausübung eines Gewerbes im Sinne des Gewerberechts angesehen. Darüber hinaus besteht auch kein Bedarf nach einer gewerberechtlichen Überwachung, da der Betreiber einer PA regelmäßig nur einen Vertragspartner, den Energieversorger, hat.

Hinweis: Auch wenn nach dem Gewerberecht die PA nicht als Gewerbe angesehen wird, handelt es sich steuerrechtlich bei den daraus erzielten Einkünften gleichwohl um solche aus Gewerbebetrieb. Diese unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer, wenn der Freibetrag in Höhe von 24.500 € überschritten wird. Daher wird bei einer PA auf dem Dach eines eigenen Wohnhauses regelmäßig keine Gewerbesteuer anfallen.



Gewerbeanmeldung
Photovoltaikanlage
Privathaus
Dach
selbstgenutztes Haus
MFW Baden-Württemberg, Broschüre v. 7.2.2013: Steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb einer Photovoltaikanlage im privaten Haushalt
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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