21.02.2013

Rückforderung einer unberechtigten Erstattung von der Bank?

Normalerweise ist es ohne große praktische Bedeutung, ob das Finanzamt eine zu Unrecht geleistete Zahlung vom Steuerzahler selbst oder von dessen Kreditinstitut zurückverlangen kann, an das der Betrag gezahlt wurde. Das Finanzamt wird sich an den Steuerzahler selbst halten. Zu dessen Lasten wird die Rückzahlung im Ergebnis stets gehen. Anders kann es sein bei Zahlungsunfähigkeit des Steuerzahlers. Es geht dann darum, ob diese zu Lasten des Finanzamtes oder der Bank geht. Der Bundesfinanzhof hat folgenden Fall entschieden:

Das Finanzamt überwies eine Umsatzsteuererstattung an einen Unternehmer auf ein von diesem angegebenes Bankkonto. Das Bankkonto war jedoch bereits einige Monate zuvor von der Bank aufgelöst worden und zusammen mit anderen Konten zu einem neuen Konto zusammengefasst worden.

Nachdem sich herausstellte, dass die Umsatzsteuer zu Unrecht erstattet worden war, verlangte das Finanzamt die Erstattung von der Bank zurück. Der Unternehmer selbst war insolvent. Die Bank lehnte die Erstattung ab und verwies das Finanzamt an den Unternehmer. Die Bank hatte inzwischen den erhaltenen Betrag mit Forderungen gegen den Unternehmer verrechnet.

Der Bundesfinanzhof bestätigte den Standpunkt der Bank. Zahlt das Finanzamt auf Weisung des Steuerzahlers an ein bestimmtes Kreditinstitut, ist rechtlich stets der Steuerzahler Empfänger der Zahlung. Demnach hat er, nicht das Kreditinstitut, den Betrag zurückzuzahlen, wenn ein Rechtsgrund für die Zahlung fehlt oder nachträglich wegfällt. Daran ändert nichts, wenn das vom Steuerzahler angegebene Bankkonto inzwischen aufgelöst wurde und der Geldbetrag daher auf einem anderen Konto verbucht wurde.



Rückforderung
Unrecht
Erstattung
Bankkonto
Insolvenz
BFH v. 18.9.2012, VII R 53/11
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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