13.06.2008

Schenkung einer Wohnung an Kinder unter Zurückbehaltung von Darlehen

Schenkt der Eigentümer eine vermietete Wohnung seinem Kind, behält er aber ein Finanzierungs- darlehen zurück, kann er von nun an die weiterhin zu zahlenden Schuldzinsen nicht mehr steuer- lich absetzen. Da er die Wohnung verschenkt hat, erzielt er aus ihr keine Einkünfte mehr aus Ver- mietung und Verpachtung. Die Schuldzinsen können nicht mehr als Werbungskosten berücksich- tigt werden. Es handelt sich um private Ausgaben.



Darlehenszinsen
Schenkung
Werbungskosten
Wohnung
BFH v. 10.1.2008, IX B 127/07, BFH/NV 2008 S. 941
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück