13.06.2008

Abbruch einer vermieteten Immobilie und Neubau einer selbstgenutzten

Lässt ein Vermieter ein bisher vermietetes Gebäude abreißen und an dessen Stelle einen Neubau errichten, den er für eigene Wohnzwecke nutzt, können die Abrisskosten und der restliche Buchwert des abgerissenen Gebäudes als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung des Alt- objektes absetzbar sein. Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs müssen dann jedoch die Gründe für den Abriss bereits in der Zeit der Vermietung entstanden sein, z.B. wenn sich während der Vermietung Baumängel gezeigt haben, die einer weiteren Vermietung im Wege standen. In diesem Fall ist der Abriss des Gebäudes noch der bisherigen Vermietung zuzurech- nen, nicht dem errichtetem Neubau, der für eigene Wohnzwecke genutzt wird.



Abrisskosten
Neubau
Werbungskosten
BFH v. 31.7.2007, IX R 51/05, BFH/NV 2008 S. 933
Haftungshinweis:
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