28.02.2013

Kostenabzug bei Auslandssprachkurs

Die Kursgebühren eines beruflich veranlassten Sprachkurses im Ausland sind grundsätzlich in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Ob dies auch für die Kosten der mit dem Sprachkurs verbundenen Reise gilt, ist gesondert zu prüfen. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde und bildet die Verfolgung privater Interessen nicht den Schwerpunkt der Reise, kommt ein vollständiger Abzug der Reisekosten in Betracht.

Die Reisekosten sind dagegen nur teilweise absetzbar, wenn der Reise kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt. Bei untergeordneter beruflicher Veranlassung der Reise sind die Kosten vom Abzug ganz ausgeschlossen. Fehlt ein geeigneter Maßstab zur Aufteilung der Reise in privat und beruflich veranlasst, können die Reisekosten hälftig absetzbar sein, so der Bundesfinanzhof in einem neuen Beschluss.

Im entschiedenen Fall nahm eine Arbeitnehmerin an einem Spanischkurs in Südamerika teil. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass die Reisekosten auch aus privaten Gründen übernommen werden. Die Kosten der Reise konnten daher nur zur Hälfte als Werbungskosten abgesetzt werden, die Kosten des Kurses selbst waren voll absetzbar.



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BFH v. 9.1.2013, VI B 133/12
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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