08.03.2013

Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

Eine Bestimmung in einer Betriebsvereinbarung, wonach ein Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, ist wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Darin liege kein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Altersgründen.



Diskreminierung
Benachteiligung
Alter
Bundesarbeitsgericht v. 5.3.2013, 1 AZR 417/12, Pressemitteilung des BAG Nr. 14/13
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