04.04.2013

Nacherstellung von Kontoauszügen durch Bank – 15 Euro sind zuviel

Banken dürfen zwar für die nachträgliche Erstellung von Kontoauszügen Gebühren verlangen. Ein Betrag von 15 Euro ist aber hierfür zu hoch. Das OLG Frankfurt (Main) entschied hierzu über eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Im Preisverzeichnis einer deutschen Großbank war unterschiedslos für jede Nacherstellung eines Kontoauszugs eine Gebühr von 15 Euro vorgesehen. Diese AGB hielt die Verbraucherzentrale für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden.

Das OLG stellte klar: Ein Entgelt muss sich an den tatsächlichen Kosten der Bank für die Leistung ausrichten. Nach eigenen Angaben der Bank fielen für eine Nacherstellung von Auszügen innerhalb von 6 Monaten nach Ersterstellung tatsächlich nur Kosten von 10,42 Euro an. Rund 80 % der Kunden, die nacherstellte Auszüge benötigten, forderten sie innerhalb dieses Zeitraums an. Da eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Kunden mit unangemessenen Kosten belastet würde, sei die Klausel insgesamt als unwirksam anzusehen, da sich der Kostenansatz nicht an den der Bank tatsächlich entstandenen Kosten für die Erbringung der Information orientiert.



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Urteil d. OLG Frankfurt (Main), Az. 17 U 54/12 vom 23.01.2013, Link Volltexturteil: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/v5f/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE204862013&documentnumber=1&numberofresults=1686&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
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