09.04.2013

Verkauf oder Vermietung leerstehender Wohnung - Werbungskosten nur bei Nachweis fortbestehender Vermietungsbemühungen

Eine Einkunftserzielungsabsicht bezüglich einer Vermietung einer leerstehenden Wohnung kann auch dann anerkannt werden, wenn sich der Steuerpflichtige alternativ um deren Vermietung oder Verkauf bemüht. Er muss dabei aber immer auch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen nachweisen können. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH).

Die Kläger ist Gesellschafter einer aus zwei Eheleuten bestehenden GbR. Die GbR hatte 1998 eine Eigentumswohnung gekauft, die bis Februar 2003 fremdvermietet war. Danach stand sie bis zu ihrem Verkauf in 2007 leer. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung machte er in der Leerstandszeit Werbungskosten geltend. Das Finanzamt wollte sie nicht anerkennen, da es von einer Aufgabe der Vermietungsabsicht ausging.

Der BFH entschied im Sinne des Finanzamtes. Er stellte fest, dass generell Verkaufs- neben Vermietungsbemühungen die Einkunftserzielungsabsicht im Bezug auf Mieteinnahmen noch nicht entfallen lassen. Die fortbestehende Vermietungsabsicht muss aber durch den Steuerpflichtigen belegt werden. Das gelang dem Kläger nicht. Der beauftragte Immobilienmakler hatte vorrangig einen Auftrag zum Verkauf der Wohnung erhalten. Bei der Scheidung der Eheleute in 2005 hatten sie sich auf den Verkauf verständigt und eine weitere Vermietung ausgeschlossen. Auch gegenüber dem Finanzamt hatte er sich wiederholt in dem Sinne eingelassen, dass ein Verkauf der Wohnung geplant sei.



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Az. IX R 9/12
Urteil d. BFH, Az. IX R 9/12 vom 11.12.2012, http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=27656
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