In vielen Fällen werden im Firmen Modelle praktiziert, bei denen der Arbeitnehmer an den meisten Tagen der Woche von seinem häuslichen Arbeitszimmer aus arbeitet und lediglich an ein- bis zwei Tagen in der Woche an seinen Arbeitsplatz in der Firma tätig wird.
Die OFD Münster hat nun in einer Verfügung klargestellt, dass in solchen Fällen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe angesetzt werden können. Denn wenn die Tätigkeit in der Firma und die vom heimischen Schreibtisch aus gleichwertig sind, liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer, da er dort mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit verbringt. Das ist wiederum Voraussetzung, dafür, dass die Kosten des Arbeitszimmers in voller Höhe anerkannt werden und nicht nur begrenzt auf 1.250 Euro.