12.04.2013

Kosten für häusliches Arbeitszimmer neben Arbeitsplatz in der Firma können voll absetzbar sein

In vielen Fällen werden im Firmen Modelle praktiziert, bei denen der Arbeitnehmer an den meisten Tagen der Woche von seinem häuslichen Arbeitszimmer aus arbeitet und lediglich an ein- bis zwei Tagen in der Woche an seinen Arbeitsplatz in der Firma tätig wird.

Die OFD Münster hat nun in einer Verfügung klargestellt, dass in solchen Fällen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe angesetzt werden können. Denn wenn die Tätigkeit in der Firma und die vom heimischen Schreibtisch aus gleichwertig sind, liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer, da er dort mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit verbringt. Das ist wiederum Voraussetzung, dafür, dass die Kosten des Arbeitszimmers in voller Höhe anerkannt werden und nicht nur begrenzt auf 1.250 Euro.



OFD Münster
Kurzinfo ESt 6/2013
häusliches Arbeitszimmer
Mittelpunkt der Tätigkeit
Heimarbeit
Home-Office
Arbeitszimmer
Kosten des Arbeitszimmers
häuslciher Arbeitsplatz
OFD Münster v. 21.03.2013, - Kurzinfo ESt 6/2013
Haftungshinweis:
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