16.04.2013

Kauf eines größeren Baugrundstücks als behinderungsbedingter Mehraufwand

Zu den behinderungsbedingten Mehraufwendungen, die als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, kann auch der Mehrpreis für ein größeres Baugrundstück gehören, wenn dies für den Bau eines der Behinderung angepassten Hauses nötig ist. So entschied das Niedersächsische FG.

Die Klägerin leidet an Multipler Sklerose und ist zu 80 % schwerbehindert. Sie und ihr Mann, mit dem sie zusammen veranlagt wird, errichteten zu eigenen Wohnzwecken einen eingeschossigen Bungalow, der in Grundriss und Ausstattung der Behinderung der Klägerin angepasst war (größeres Badezimmer, barrierefreier Zugang usw.). In ihrer Steuererklärung machten sie Mehrkosten für den Grundstückserwerb geltend. Ohne die Behinderung hätte für sie ein mehrgeschossiges Haus auf kleinerem Grundstück gereicht. Um die gleiche Grundfläche bei einem eingeschossigen Haus zulässigerweise errichten zu können, hätten sie ein 151,67 qm größeres Grundstück nehmen müssen. Der Aufwand für das größere Grundstück sei daher behinderungsbedingter Mehraufwand. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an.

Das FG erkannte Kosten für den zusätzlichen Grunderwerb als behinderungsbedingte Mehraufwendungen an. Ihnen seien die Kosten zwangsläufig erwachsen, da die Klägerin krankheitsbedingt auf pflegerische und betreuende Unterstützung anderer Personen angewiesen war und so die Sanitärbereiche flächenmäßig entsprechend gestaltet werden mussten. Auch mussten Wendeflächen für den Rollstuhl eingerechnet werden. Dies erforderte den größeren Bungalow, der vom Baurecht her nur auf dem größeren Grundstück gebaut werden durfte. Die zusätzliche Grundstücksfläche war daher von den Klägern nur wegen der krankheitsbedingten Anforderungen an das Haus angeschafft worden.



Behinderung
außergewöhnliche Belastung
behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Baugrundstück
Mehrpreis
Niedersächsiches FG
14 K 399/11
Grunderwerb
Hausbau
Niedersächsisches FG, Urteil v. 17.01.2013, 14 K 399/11,
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