25.04.2013

Bundestag beschließt verbesserten Schutz vor übereilten Immobilienkäufen

Der Deutsche Bundestag hat am 18.04.2013 einstimmig Änderungen beim notariellen Beurkundungsverfahren und bei der Dienstaufsicht der Notare beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist ein verbesserter Schutz von Immobilienkäufern in sog. Schrottimmobilienfällen. In der Vergangenheit wurden systematisch völlig überteuerte sog. Schrottimmobilien mit Kreditfinanzierung als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft. Die Käufer wurden dabei von den Vertriebsmitarbeitern zu einer schnellen Unterschrift gedrängt, die dann vor einem bereits bereitstehenden Notar geleistet wurde. Eigentlich sieht das Gesetz bei einem Grundstückskaufvertrag zum Schutz vor Übereilung eine 2-Wochen-Frist zwischen Zusendung des Vertrags an den Käufer und der Beurkundung vor. Da aber bislang auch der Verkäufer den Vertrag zusenden konnte, entstanden Beweisprobleme für den Käufer, wenn in dem vor dem Notar beurkundeten Vertrag bestätigt wurde, dass dem Käufer der Vertrag bereits 2 Wochen vorgelegen habe.

Um sicherzustellen, dass die 2 Wochen Bedenkzeit wirklich eingehalten werden, wurde das Beurkundungsgesetz nun geändert. Nur der Notar, der später den Text beurkundet, darf den Text des geplanten Rechtsgeschäfts dem Käufer zusenden. Die Aufsichtsbehörden für Notare wurden gesetzlich verpflichtet, einen Notar, der wiederholt grob gegen diese Pflichten verstößt, seines Amtes zu entheben.



Grundstücksbeurkundung
Notar
Übereilungsschutz
Schrottimmobilien
Mitternachtsnotar
Immobilienkäufer
2 Wochen-Frist
Bedenkzeit
Grundstückskaufvertrag
PM Deutscher Bundestag vom 19.4.2013 Senatsverwaltung für Justiz, Berlin, PM vom 18.4.2013
Haftungshinweis:
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