26.04.2013

Verkauf von Speisen und Getränken auf innergemeinschaftlichen Flügen ist umsatzsteuerpflichtig

Umsätze für die Luftfahrt sind von der Umsatzsteuer befreit. In einem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall war streitig, inwieweit auch der Verkauf von Süßigkeiten und Alkoholika auf innergemeinschaftlichen Flügen und auf Flügen in Drittländer unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen.

Die klagende Fluggesellschaft bot ihren Fluggästen auf den Flügen eine normale Bordverpflegung an, die im Flugpreis inbegriffen war. Darüber hinaus konnten die Passagiere Süßigkeiten und Alkoholika während des Fluges kaufen. Die Klägerin behandelte diese Umsätze als steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug. Das Finanzamt akzeptierte dies bezüglich der an Bord verkauften Speisen und Getränke nicht.

Das FG stellte klar, dass die im Beförderungspreis eingeschlossene Bordverpflegung eine unselbständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Fluggastbeförderung ist. Sie ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Der gesonderte Verkauf von Speisen und Getränken auf innergemeinschaftlichen Flügen sei eine Lieferung dieser Gegenstände. Sie unterliegt entweder dem ermäßigten (Süßigkeiten) oder dem vollen Umsatzsteuersatz (Alkoholika). Grund für die Unterscheidung ist, dass die Bordverkäufe erst auf spezielle Nachfrage des Fluggastes hin angeboten werden und auf Grund eines separaten Vertrags abgerechnet und bezahlt werden. Zwar ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bei Wasserfahrzeugen von der Umsatzsteuer befreit, doch lasse sich diese Befreiung nicht auf Luftfahrzeuge übertragen. Nur ein Verkauf von Speisen und Getränken bei einem Flug, der in einen Nicht-EU-Drittstaat führt, unterliegt nicht der Umsatzsteuer, sofern der Verkauf außerhalb des deutschen Luftraums erfolgt. Revision am Bundesfinanzhof wurde eingelegt.



innergemeinschaftliche Flüge
Bordverkauf
Luftfahrtumsätze
FG Berlin-Brandenburg
7 K 7079/09
Fluggesellschaft
Bordverpflegung
unselbständige Nebenleistung
Umsatzsteuerbefreiung
Beförderungspreis
Urteil FG Berlin v. 14.02.2013, 7 K 7079/09, (BFH: V R 14/13), PM des FG Berlin-Brandenburg v. 19.04.2013
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