15.05.2013

Kosten für einer GmbH überlassene Wirtschaftsgüter

Nach dem Teileinkünfteverfahren werden Gewinnausschüttungen einer GmbH beim Gesellschafter nur zu 60 % angesetzt. Andererseits dürfen damit zusammenhängende Werbungskosten oder Betriebsausgaben ebenfalls nur zu 60 % abgesetzt werden. Streitig war bisher, ob dies auch für Werbungskosten und Betriebsausgaben gilt, die im Zusammenhang stehen mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern an die GmbH. Dies können z.B. Zinsen sein zur Refinanzierung eines Darlehens an die GmbH oder die AfA für ein der GmbH überlassenes Gebäude.

Hierzu hat der Bundesfinanzhof nun wie folgt entschieden:

Unter das teilweise Abzugsverbot fallen auch mittelbare Kosten im Zusammenhang mit den Erträgen aus der Beteiligung. Das Abzugsverbot gilt aber nicht, soweit die Überlassung des Wirtschaftsgutes zu voll steuerpflichtigen Einnahmen führt. Wenn das Entgelt für die Überlassung des Wirtschaftsgutes marktüblich ist, sind die mit der Überlassung verbundenen Kosten daher voll absetzbar. Wird das Wirtschaftsgut unentgeltlich überlassen, stehen die durch die Überlassung entstandenen Kosten im Zusammenhang mit den erwarteten Gewinnausschüttungen der GmbH. Die Kosten sind daher nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60 % absetzbar. Bei verbilligter Überlassung fallen die Kosten anteilig unter das Teileinkünfteverfahren.

Gehören die überlassenen Wirtschaftsgüter beim Gesellschafter zu seinem Betriebsvermögen, z.B. bei Betriebsaufspaltung, sind substanzbezogenen Aufwendungen jedoch stets voll absetzbar. Dies betrifft z.B. die AfA auf ein überlassenes Gebäude. Insoweit weicht die neue Entscheidung von der Meinung der Finanzverwaltung ab.



Teileinkünfteverfahren
Gewinnausschüttungen
GmbH
BFH
Abzugsverbot
Werbungskosten
Betriebsausgaben
GmbH-Beteiligung
verbilligte Überlassung
BFH v. 28.2.2013, IV R 49/11
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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