23.05.2013

Verkauf von verpachteten Grundstücken an unterschiedliche Eigentümer – Pachtvertrag bleibt bestehen

Wenn ein verpachtetes Grundstück nach Teilung an verschiedene Erwerber verkauft wird, bleibt der Pachtvertrag als solcher bestehen. Die Erwerber treten als Gemeinschaft in die Rolle des Verpächters ein. Das Oberlandesgericht Hamm entschied.

Ein Landwirt (Beklagter) hatte in 1997 von der ursprünglichen Eigentümerin insgesamt 23,5 Hektar Land auf 40 Teilflächen gepachtet. Die Tochter der ursprünglichen Eigentümerin erwarb dann in 2001 auf Grund eines Hofübergabevertrags das Eigentum am Grund und Boden einschließlich der an den Landwirt verpachteten Flächen. Ab 2008 verkaufte die Tochter Teile des Grundbesitzes an 7 unterschiedliche Erwerber und blieb Eigentümerin einer Restfläche. Einer der Erwerber kündigte den Pachtvertrag mit dem beklagten Landwirt für einen Teil der Flächen. Dazu hatte er sich zuvor von der Tochter und den übrigen Erwerbern der Flächen ermächtigen lassen. Der Landwirt war der Auffassung, dass die Teilkündigung seines Pachtvertrages nicht wirksam sei. Die Tochter und die Erwerber der Grundstücke klagten auf Herausgabe eines Teils der Pachtflächen.

Das OLG bestätigte die Wirksamkeit der Teilkündigung des Pachtvertrages. Durch die Teilverkäufe des einheitlich verpachteten Grundstücks bildeten die Tochter und die Erwerber auf der Verpächterseite eine Bruchteilsgemeinschaft. Als Mitberechtigte könnten sie die Herausgabe der verpachteten Sache an sie als gemeinsame Gläubiger verlangen. Durch die Ermächtigung durch die übrigen Verpächter konnte ein Erwerber wirksam mit Wirkung für die Übrigen den Pachtvertrag kündigen.



Verpächter
verpachtete Grundstücke
Landwirt
Teilverkäufe
Bruchteilsgemeinschaft
OLG Hamm
10 U 109/12
OLG Hamm v. 21.02.2013, 10 U 109/12, PM vom 17.04.2013
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