06.06.2013

Vermittlungsausschuss einigt sich auf wichtige steuerrechtliche Änderunge

Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5.6.2013 auf einige Neuregelungen geeinigt, die bislang wegen des Scheiterns des Jahressteuergesetzes 2013 nicht umgesetzt werden konnten. Der Einigungsvorschlag wurde als komplette Neufassung des (EU-) Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert.

Drei Steuergestaltungsmodelle sollen künftig nicht mehr möglich sein. Dies betrifft das sog. „Goldfinger-Modell“, bei dem Steuerpflichtige mit hoher Steuerbelastung einen negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten ausgenutzt haben. Auch der „RETT-Blocker“, bei dem durch Verkauf und Wiederverkauf von Anteilen an einer Immobilie in einer bestimmten Weise Grunderwerbsteuer vermieden wurde, soll bald der Vergangenheit angehören. Auch das Steuersparmodell „Cash-GmbH“, bei dem Erbschaft- und Schenkungsteuer dadurch vermieden wurde, indem es in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt wurde, soll künftig erschwert werden.

Arbeitnehmer sollen künftig die Geltungsdauer ihrer Freibeträge von einem auf zwei Jahre verlängern können. Der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender soll ebenso wie das Taschengeld, das im Bundesfreiwilligendienst gezahlt wird, künftig steuerfrei sein. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen bleiben steuerpflichtig.

Ein neues Produktinformationsblatt soll dem Bürger beim Vergleich verschiedener Produkte zur Altersvorsorge weiterhelfen. Auch soll der Eigenheim-Rente künftig in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden können.



Vermittlungsausschuss
Goldfinger-Modell
RETT-Blocker
Cash-GmbH
Steuersparmodell
Jahressteuergesetz 2013
Wehrsold
BMF, PM vom 5.6.2013
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