25.06.2013

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Hochwasseropfern

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Erlass kurz zusammengefasst, welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Opfer des Hochwassers von Mai/Juni 2013 in Ost- und Süddeutschland getroffen werden. Hierzu gehören:



Hochwasserhilfe
Spenden
außergewöhnliche Belastung
Arbeitslohnspenden
Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Steuerstundung
Spendensammlungen
Sponsoring-Maßnahmen
Unterstützungen an Arbeitnehmer
BMF-Schreiben vom 21.6.2013, IV C 4 – S 2223/07/0015 :008, DOK 2013/0599537
Haftungshinweis:
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