28.06.2013

Absenkung von Altersgrenze für Kindergeldbezug verfassungsgemäß

Für Kinder kann über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezogen werden, wenn sie sich z.B. in Berufsausbildung befinden. Bis 2007 lag die Höchstaltersgrenze für den Kindergeldbezug bei 27 Jahren. Ab 2008 wurde die Altersgrenze auf 25 Jahre abgesenkt. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass diese Absenkung der Altersgrenze und die hierzu getroffenen Übergangsregelungen verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde in dieser Frage nicht zur Entscheidung angenommen.



Kindergeld
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BFH
Berufsausbildung
Höchstaltersgrenze
Bundesfinanzhof v. 11.4.2013, III R 83/09
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